Rechtsprechung
BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 32/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- BPatG, 19.02.2003 - 29 W (pat) 32/01
- BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 32/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00
Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens
Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 32/01
Der angemeldeten Bezeichnung "MulitMessage" fehlt nach den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG aufgestellten Grundsätzen (vgl BGH stRspr zuletzt WRP 2003, 517, 518 - Buchstabe "Z") jegliche Unterscheidungskraft, weil ihr für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen der im Vordergrund stehende beschreibende Begriffsinhalt einer Mehrfachnachricht, bzw -meldung zugeordnet werden kann.Die von der Rechtsprechung für die Frage, ob sich die angemeldete Bezeichnung in bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen für eine beschreibende Verwendung eignet, aufgestellten Voraussetzungen sind auf Grund der Feststellungen des Senats zur fehlenden Unterscheidungskraft unter Ziffer 1. hier für die Wortneubildung "MultiMessage" gegeben (vgl BGH GRUR 1996, 770 - MEGA; BlPMZ 2000, 331 - Bücher für eine bessere Welt; WRP 2003, 517, 518 - Buchstabe "Z" m.w.N.; EuGH GRUR 1999, 723, 726 - Chiemsee).
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 32/01
Die von der Rechtsprechung für die Frage, ob sich die angemeldete Bezeichnung in bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen für eine beschreibende Verwendung eignet, aufgestellten Voraussetzungen sind auf Grund der Feststellungen des Senats zur fehlenden Unterscheidungskraft unter Ziffer 1. hier für die Wortneubildung "MultiMessage" gegeben (vgl BGH GRUR 1996, 770 - MEGA; BlPMZ 2000, 331 - Bücher für eine bessere Welt; WRP 2003, 517, 518 - Buchstabe "Z" m.w.N.; EuGH GRUR 1999, 723, 726 - Chiemsee). - BGH, 20.06.1996 - I ZB 31/95
"MEGA"; Eintragungsfähigkeit einer Marke für Zigaretten
Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 32/01
Die von der Rechtsprechung für die Frage, ob sich die angemeldete Bezeichnung in bezug auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen für eine beschreibende Verwendung eignet, aufgestellten Voraussetzungen sind auf Grund der Feststellungen des Senats zur fehlenden Unterscheidungskraft unter Ziffer 1. hier für die Wortneubildung "MultiMessage" gegeben (vgl BGH GRUR 1996, 770 - MEGA; BlPMZ 2000, 331 - Bücher für eine bessere Welt; WRP 2003, 517, 518 - Buchstabe "Z" m.w.N.; EuGH GRUR 1999, 723, 726 - Chiemsee). - BPatG, 19.12.2001 - 29 W (pat) 26/00
Auszug aus BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 32/01
Die Binnengroßschreibung ist für den Verkehr keinesfalls ungewöhnlich, sondern bei der Einführung eines neuen Gesamtbegriffs oder Fachwortes üblich und sie erleichtert die für Sachangaben erforderliche rasche Erfaßbarkeit der Gesamtaussage (vgl hierzu auch BPatG 29 W (pat) 26/00 - MultiPhone).
- BPatG, 10.02.2021 - 29 W (pat) 38/18
Markenbeschwerdeverfahren - "Multiwear" - fehlende Unterscheidungskraft
Das in der deutschen Sprache gebräuchliche, aus dem lateinischen stammende Präfix "Multi" bedeutet in Bildungen mit Substantiven, Adjektiven und Verben "viel, vielfach, Vielfach..., mehrerer..., mehrfach, viel.../Viel..." (www.duden.de; BPatG, Beschluss vom 26.05.2011, 29 W (pat) 35/11 - Volks-Multispray; Beschluss vom 15.11.2006, 32 W (pat) 98/05 - MULTI MIX; Beschluss vom 12.04.2006, 28 W (pat) 22/05 - MultiTech; Beschluss vom 26.02.2003, 29 W (pat) 32/01 - MultiMessage).
Rechtsprechung
BPatG, 19.02.2003 - 29 W (pat) 32/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 19.02.2003 - 29 W (pat) 32/01
- BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 32/01